Ratgeber Was sich 2017 für Autofahrer ändert
Düsseldorf · Das neue Jahr hält allerhand neue Regeln bereit. Für Autofahrer wird 2017 unter anderem teurer und Radfahrer müssen sich beim Straßenüberqueren umstellen.
Mit dem ersten Januar treten auch im kommenden Jahr wieder neue Regelungen in Kraft, davon einige, die viele Autofahrer konkret betreffen.
Wie der Autoclub ACE berichtet, steigen ab 2017 die Gebühren für die Hauptuntersuchung — je nach Bundesland kostet die HU nun zwischen 35 und knapp 55 Euro — sowie für die Führerscheinprüfung. Die Theorie verteuert sich auf 11,90 Euro, die Praxis kostet 91,50 Euro.
Radfahrer müssen sich ab Januar umorientieren: Galten bisher für sie die Fußgängerampeln, wenn keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer an der Kreuzung vorhanden waren, müssen sich Radfahrer nun laut § 37 Absatz 2 StVO nach den Ampeln für Autos richten.
Für die Motorradbranche bringt das neue Jahr strengere Abgasvorschriften mit sich: Ab 2017 gilt die Euro-4-Norm für bestehende Typzulassungen. Diverse ältere Modelle laufen deshalb noch in diesem Jahr aus. Wer auf ein Schnäppchen spekuliert, muss sein neues Motorrad aber noch dieses Jahr zulassen.
Auf der Autobahn sind nun regulär Lang-Lkw unterwegs: Der Ende 2016 auslaufende Feldversuch mit den Giga-Linern geht ab 1. Januar in den Normalbetrieb über, etwa 60 Prozent der Autobahnen dürfen von den derzeit 159 überlangen Trucks befahren werden.
Darüber hinaus sind für das kommende Jahr diverse Änderungen bereits in Planung: So sieht ein Gesetzesentwurf Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen für Unfall-Gaffer vor, auch für die Teilnahme an illegale Rennen kann künftig eine Haftstrafe verhängt werden.
Im Rahmen der kommenden Bußgeldreform soll zudem die Handynutzung am Steuer teurer werden: Autofahrer zahlen 100 Euro, Radfahrer 55 Euro. Offiziell verboten werden soll zudem die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten.