Unterschiedliche Regelungen Maut-Dschungel Europa - was man wissen muss

Düsseldorf · Jahresvignette in der Schweiz, Zehn-Tagespickerl in Österreich, streckenbezogene Maut in Frankreich: Wer mit dem Auto in Europa unterwegs ist, muss sich in Sachen Maut auskennen - sonst drohen Strafen bis zu 800 Euro. Ein Überblick.

Fünf Mythen rund um die Maut
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Foto: dpa, jbu pzi tmk tba

In der Europäischen Union gibt es in neun Ländern eine streckenbezogene Maut. In Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien müssen Autofahrer eine Gebühr entsprechend der zurückgelegten Kilometer zahlen.

Auch in den Nicht-EU-Ländern Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Norwegen, Serbien, in der Türkei und in Weißrussland wird nach Entfernung abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt je nach Land beim Ein- oder Ausfahren.

Acht weitere Länder verlangen für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette: Bulgarien, Österreich, Rumänien, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

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Foto: dpa, Jürgen Mahnke

Eine neue Herausforderung stellt die zunehmende Digitalisierung dar. In England (London), Irland (Dublin) und seit Kurzem auch in Italien (nördlich von Mailand, weitere Infos hier) gibt es Streckenabschnitte, für die sich Reisende bereits vorab im Internet registrieren müssen. Für Einheimische ist dies selbstverständlich, Touristen sind darauf häufig nicht vorbereitet.

Auch ohne Kreditkarte zu reisen erschwert den Urlaub. An vielen französischen, italienischen und spanischen Mautstellen ohne Personal ist eine Barbezahlung nicht mehr möglich. Darauf weist der ADAC hin.

Ein weiteres Hindernis: Jedes Land hat sein eigenes Klassifizierungssystem. Autofahrer — insbesondere Gespannfahrer und Wohnmobilisten — müssen deshalb gut informiert die Reise durch Europa antreten.

  • Italien: Technische Defekte an den Mautstationen verursachen immer wieder Probleme. Das kann dazu führen, dass man ohne zu zahlen durch eine bereits geöffnete Schranke fahren kann. Tipp: Auf keinen Fall durchfahren ohne zu zahlen. Stattdessen Hilfeknopf drücken und Beleg anfordern. Damit kann die zu entrichtende Maut nachgezahlt werden.
  • Frankreich: Fahrzeuge werden hier entsprechend ihres zulässigen Gesamtgewichts und ihrer Höhe in Klassen eingeteilt. Feste Aufbauten, wie die Aggregate von Klimaanlagen, werden dabei mit eingerechnet, Antennen und Dachboxen zählen nicht. Bei Mautstationen ohne Personal kann es daher zu falschen Höhenmessungen kommen. Tipp des ADAC: Kategorie sofort überprüfen und im Zweifelsfall das Mautpersonal rufen, um Fehler zu klären. Fehlerhafte Buchungen können allerdings auch gegen Vorlage der Quittung und einer Kopie des Fahrzeugscheins später noch reklamiert werden.
  • Portugal: Auf den meisten Strecken kann nur elektronisch bezahlt werden. Dafür ist ein Transponder notwendig. Bei Fahrzeugen ohne Transponder wird das Kennzeichen gespeichert, bis die Gebühr bezahlt wurde. Dies ist allerdings erst 48 Stunden nach der letzten Fahrt durch ein Mautportal möglich. Wer bereits vorher wieder Richtung Heimat reist, hat dann keine Möglichkeit, die Gebühren ordnungsgemäß zu begleichen. Tipp: Darauf achten, dass der Mietwagen mit einem Transponder ausgestattet ist.
  • Polen: Fahrzeuge sowie Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug plus Anhänger) über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zahlen nicht nur auf Autobahnen, sondern zusätzlich auch auf Schnell- und Bundesstraßen Maut. Zudem müssen sie mit einem Transponder ausgestattet sein. Tipp: Wer den Caravan auf dem Campingplatz lässt, sollte den Transponder unbedingt deaktivieren. Sonst zahlt er für den Pkw, der Schnell- und Bundesstraßen kostenfrei nutzen darf, die zusätzliche Maut, die nur für das Gespann zu entrichten wäre.
  • Ungarn: Hier gibt es nur noch eine elektronische Vignette, die so genannte e-Matrica. Beim Kauf kann es leicht zu einem Registrierungsfehler des Kennzeichens kommen. Tipp: Die Richtigkeit aller angeführten Daten, insbesondere des Kfz-Kennzeichens und der Gültigkeitsdauer, genau überprüfen und erst dann den Kontrollabschnitt unterschreiben. Jede nachträgliche Änderung kostet fünf Euro. Wer einen Fehler nicht bemerkt, fährt ohne gültige Vignette und muss mit einer Nachzahlung von etwa 50 Euro rechnen. Wer die Nachzahlfrist versäumt, dem drohen etwa 200 Euro Strafe. Wichtig: Der Kontrollabschnitt sollte unbedingt zwei Jahre zu Beweiszwecken bei etwaigen späteren Reklamationen aufbewahrt werden.
  • Slowenien: Für Urlauber ist oft nicht klar, in welche Kategorie das eigene Fahrzeug fällt. Dadurch kann es zum Kauf der falschen Vignette kommen. Tipp des ADAC: Vorab über die Einteilung informieren. Denn: Ist man mit der falschen Vignette unterwegs — egal ob zu viel oder zu wenig bezahlt — wird in jedem Fall ein Bußgeld fällig.
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Verstöße gegen die Landesregelungen können sehr teuer werden. Wer keine Vignette kauft oder sie nicht richtig an der Windschutzscheibe anbringt, muss mit teils drastischen Bußgeldern rechnen. In Slowenien drohen bis zu 800 Euro. Auch Österreich (ab 120 Euro), die Schweiz (190 Euro plus Vignettenkosten) und Tschechien (ab 185 Euro) bitten Mautsünder richtig zur Kasse.

(csr)
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