Mit dem Auto in den Urlaub EU-Ausland - diese (neuen) Regeln sollte man kennen

Düsseldorf · Millionen Deutsche setzen sich in den Sommerferien in ihr Auto und fahren in den wohlverdienten Urlaub. Doch Obacht, im EU-Ausland gelten auf den Straßen oft andere Regeln als in der Heimat. Und ein paar neue sind noch hinzugekommen. Ein Überblick.

Sommerbaustellen 2017 in NRW - hier wird es eng auf den Autobahnen
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Foto: dpa, sis

Das Schöne in Europa: Man setzt sich in sein Auto und fährt los. Kein Grenzposten hält einen auf, kein Stau vor der Schranke stresst den Erholungssuchenden. Seit Sommer 2015 ist diese Reisefreiheit als Folge der Flüchtlingskrise zumindest eingeschränkt.

  • Wartezeiten an den Grenzen

Noch immer gibt es im Süden Deutschlands an den Grenzen Kontrollen. Betroffen sind dem ADAC zufolge nicht nur die Autobahnen, sondern auch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Wartezeiten gibt es demnach in der Regel aber nur in Richtung Norden, also beim Rückreiseverkehr nach Deutschland. Diese Kontrollen der Bundespolizei gibt es nicht immer, sie sind aber grundsätzlich auch nachts möglich.

Auch Österreich überwacht demnach derzeit noch immer seine Grenzen zu Slowenien, Ungarn und der Slowakei. An den Übergängen kann es also zu Wartezeiten kommen.

Ebenso müssen Reisende in Polen, bei der Einreise von Mazedonien nach Serbien, von Serbien nach Kroatien und von Kroatien nach Slowenien mehr Zeit einplanen. Dem ADAC zufolge gilt das sowohl entlang der Hauptroute als auch auf Nebenstrecken.

  1. Französische Umweltplakette für Paris und andere Städte

Wer nach Frankreich in den Urlaub fährt, muss in diesem Jahr noch auf eine andere Neuerung achten: Für die Einfahrt in einige Städte benötigen Wagen, die nach dem 31. Dezember 1996 erstmalig zugelassen wurden, nun die französische Umweltplakette.

In diesem Sinne gelten auch Wohnmobile bis 3,5 Tonnen als Pkw. Die Fahrzeuge müssen die geltenden Abgasnormen erfüllen.

Wer ohne Plakette unterwegs ist, muss von Juli an mit einer Geldbuße von 68 Euro rechnen. "Autofahrer müssen sich online registrieren und bekomme die Plakette mit einem QR-Code zugeschickt", erklärt Herbert Engelmohr vom Automobilclub für Deutschland (AvD). Deshalb sollte die Plakette mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf bestellt werden.

Reisende benötigen sie dem AvD zufolge in den Großräumen Paris, Grenoble und Lyon. "Die Plakettenpflicht kann aber je nach Wetterlage auch andere Gebiete betreffen", sagt AvD-Experte Engelmohr.

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  1. Umweltplakette in London

Auch der Großraum London hat in diesem Jahr eine Umweltplakette eingeführt. Für Pkw und Wohnwagen gilt aber nur in der Stadt London Plakettenpflicht. Anmelden kann man sich online.

  1. Höhere Strafen in Bosnien-Herzegowina

Neue Bußgelder gibt es diesem Sommer in Bosnien-Herzegowina. Dort kostet das Telefonieren oder die Smartphone-Nutzung am Steuer jetzt bis zu 150 Euro. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h oder mehr überschreitet, riskiert zwischen 200 und 500 Euro Bußgeld.

  1. Bußgelder im Ausland nicht sofort zahlen

Apropos Bußgelder: Wer im Ausland in verkehrstechnische Probleme gerät, sollte die Strafe nicht sofort bezahlen. "Bußgelder aus dem Ausland dürfen nur vom Bundesamt für Justiz vollstreckt werden", erklärt Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC.

Bei fehlerhaften oder offenbar zu hohen Bußgeldbescheiden rät der Club deshalb, Einspruch einzulegen und juristischen Beistand zu suchen. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es übrigens keine Punkte in Flensburg. Außerdem hat ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot in Deutschland keine Bedeutung.

  1. Spezielle Regeln für Fahranfänger

Besonders Fahranfänger sollten bei Fahrten im Ausland extrem vorsichtig sein. Für sie gelten bei Tempolimits und Promillegrenze nämlich oft andere Regeln als in Deutschland - und andere als für erfahrene Fahrer im jeweiligen Land.

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Foto: ACE/Sarper

Nach Auskunft des ADAC darf, wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, auf den Schnellstraßen Italiens nur 90 Kilometer pro Stunde fahren, wo ansonsten 110 erlaubt sind. Auf Autobahnen sind 100 statt 130 km/h zulässig. Ähnliches gilt auch in Frankreich und Kroatien.

Empfindlich sind auch die Bußgelder für alkoholisierte Fahranfänger. Wer etwa in Österreich in den ersten zwei Jahren nach der Fahrprüfung mit 0,1 Promille erwischt wird, dem drohen bis zu 2180 Euro Strafe, erklärt der ADAC. Ein Verstoß gegen die Promillegrenze in Dänemark kann schlimmstenfalls mit einen Nettomonatslohn geahndet werden.

  1. Lichtpflicht auch tagsüber

In vielen europäischen Ländern gilt auch tagsüber Lichtpflicht, so der ADAC weiter. Dabei dürfen in Italien und in Skandinavien mit Ausnahme Norwegens ausdrücklich auch Tagfahrleuchten eingesetzt werden.

Beanstandet werde das dagegen, wenn auch nur vereinzelt, unter anderem in Polen, Slowenien und Ungarn. Der Tipp der Experten vom Autoclub deshalb: besser immer das Abblendlicht einschalten.

  1. Warnweste für Motorradfahrer

Eine Besonderheit haben Motorradfahrer zu beachten: Sie sollten in einigen Ländern, darunter Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien und Portugal

  1. Führerschein im Ausland verloren

Egal ob Verlust oder Diebstahl, die deutsche Behörde erteilt erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub einen vorläufigen Führerschein. Darauf weist der ADAC hin.

Fährt der Urlauber auf dem Heimweg ohne Führerschein über mehrere Grenzen hinweg, droht ein Bußgeld des jeweiligen Landes. Dies beträgt in Österreich meist 36 Euro, in der Schweiz 20 Franken und Italien ab 86 Euro. Bei einer Polizeikontrolle in Deutschland kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro für das Nichtmitführen verhängt werden.

Wer ohne Führerschein zurück nach Deutschland fährt, riskiere aber kein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, so der ADAC, da diese nach dem Verlust bestehen bleibe.

(csr/dpa)
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