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Nach Urteil über Fahrverbote Wie es jetzt für Diesel-Fahrer weitergeht

Berlin/Düsseldorf · Für die Politik ist es eine Blamage, dass die Richter des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich Fahrverbote erlauben. Diesel-Fahrer könnten in zahlreichen Städten das Nachsehen haben. Auch für die Wirtschaft hat das Urteil Folgen. Fragen und Antworten.

 Diesel verboten! Dieses offenbar selbstgemachte Schild zeigte ein Umweltaktivist bei einer Demo vor dem Gericht am Dienstag.

Diesel verboten! Dieses offenbar selbstgemachte Schild zeigte ein Umweltaktivist bei einer Demo vor dem Gericht am Dienstag.

Foto: dpa, wil kno

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Städte grundsätzlich Fahrverbote verhängen dürfen, um Luftverschmutzung einzudämmen. Solche Verbote würden massive Folgen haben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer einen Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter besitzt, muss am ehesten mit einem Fahrverbot rechnen. Autos mit Euro-5-Dieselmotor dürfte das erst später drohen. Je nach Luftreinhalteplan des jeweiligen Bundeslandes sind Experten zufolge selbst Verbote für Euro-6-Diesel denkbar, wenn der tatsächliche Stickoxid-Ausstoß der Autos zu hoch ist. Welche Abgasnorm ein Fahrzeug hat, ist im Fahrzeugschein unter Ziffer 14 vermerkt. Mehr über betroffene Modelle lesen Sie hier.

Die Richter in Leipzig urteilten, dass Verbote auch für sehr alte Benziner gelten könnten. Mit Blick auf die besonders stark betroffene Stadt Stuttgart, deren Fall neben dem von Düsseldorf verhandelt wurde, entschied das Gericht, dass Fahrverbote für Benziner unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 eine geeignete Maßnahme zur Luftreinhaltung sein könnten.

Das Gericht hat speziell für Stuttgart eine Übergangsfrist festgelegt: Fahrverbote sollen für Euro-5-Diesel erst ab 1. September 2019 möglich sein. Für ältere Diesel bis zur Norm Euro 4 sind Fahrverbote in Stuttgart früher möglich. Da es sich um ein Grundsatzurteil handelt, könnten diese Fristen auch für andere Kommunen gelten. Ausnahmen könnte es gleichzeitig beispielsweise für Handwerker, Lieferanten und Anwohner geben.

Bis es zu Fahrverboten käme, verginge noch viel Zeit. Zunächst wollen die Länder das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwarten, das etwa zu Ostern veröffentlicht wird. Dann müssen sie ihre Luftreinhaltepläne anpassen, was Monate dauern könnte. Ob eine Kommune für einzelne Straßen oder Stadtteile Diesel-Fahrverbote verhängt, muss schließlich noch der Stadtrat beschließen.

Grundsätzlich ja, sie könnten von Händlern exportiert werden. Allerdings dürften ältere Diesel-Fahrzeuge weiter an Wert verlieren. Die Preise sind schon lange unter Druck. Das zeigen auch Zahlen des Online-Fahrzeug-Vermittlers Mobile.de. Demnach lag der Durchschnittspreis für einen Diesel im Januar bei 21.762 Euro, im gleichen Vorjahreszeitraum waren es noch 22.222 Euro gewesen. Die Zahl der Standtage stieg von 56 auf 62 Tage. "Die Preise sind gesunken, und trotzdem haben sich Diesel-Fahrzeuge langsamer verkauft als im Vorjahr", heißt es bei Mobile.de. Schlussfolgerung: "Der Trend wird sich nach dem Urteil fortsetzen."

Die Verwaltungsrichter haben klargemacht, dass Fahrverbote verhältnismäßig sein müssen. Wer in Zukunft gegen solche Verbote klagen will, könnte versuchen, der jeweiligen Stadt unverhältnismäßige Auflagen nachzuweisen.

Nein. Der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher erklärte, dass Entschädigungen für Autobesitzer nicht notwendig seien. Es gebe weder eine finanzielle Ausgleichspflicht noch sei von einem Zusammenbruch des Diesel-Gebrauchtwagenmarktes auszugehen.

Die Aktienkurse von Herstellern und Zulieferern rutschten nach der Urteilsverkündung ins Minus. Der Erfolg der Branche hängt zu einem großen Teil am Diesel. Noch bis vor einem Jahr war nahezu jedes zweite neuzugelassene Auto in Deutschland ein Diesel. Für die Hersteller spielt der Selbstzünder gleichzeitig eine zentrale Rolle beim Erreichen der von der EU vorgegeben CO2-Grenzwerte ihrer Flotten. Diesel-Fahrzeuge stoßen deutlich weniger CO2 aus als Benziner. Verfehlen die Diesel die Ziele, drohen Strafen. Viele Zulieferer wiederum machen mit Diesel-Komponenten gute Geschäfte. Dies dürfte schwieriger werden.

Die amtierende Bundesregierung wolle Fahrverbote weiterhin vermeiden, erklärten Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) und Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Der Unionsteil der Regierung lehnt auch die Einführung einer "Blauen Plakette" weiter strikt ab, die von Grünen und vom Städtetag gefordert wird. Schmidt sagte, der Bund wolle etwa durch die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs bis 2020 erreichen, dass in fast allen Städten die EU-Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub wieder eingehalten würden.

Dafür plädiert zumindest Barbara Hendricks. Sie sagte, sie sehe die Fahrzeughersteller in der Pflicht bei der Nachrüstung von Diesel-Pkw. Allerdings sei eine Verpflichtung dazu rechtlich außerordentlich schwierig. Der Automobilclub ADAC hatte zuletzt nachgewiesen, dass Hardware-Nachrüstungen den Schadstoffausstoß um bis zu 90 Prozent verringern können. Die Automobil-Industrie lehnt die (deutlich teureren) Hardware-Nachrüstungen jedoch ab und setzt weiter auf Software-Updates.

Diese Diesel- und Benziner-Autos erfüllen die Euro-6d-temp-Abgasnorm
40 Bilder

Überblick - diese Autos erfüllen die Euro-6d-temp-Norm

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Die EU erwägt, Deutschland wegen der anhaltenden Überschreitung der EU-Grenzwerte in 70 Städten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Der EuGH könnte für jeden Tag nach einem Urteil, an dem die Grenzwerte weiter überschritten werden, eine Geldbuße gegen Deutschland in sechsstelliger Höhe verhängen. Das will die Bundesregierung vermeiden. Deshalb schickten drei Minister einen Brief nach Brüssel, in dem sie auch die Idee eines kostenlosen Nahverkehrs in vielen Städten präsentierten. Wie sich nach einem Gespräch mit fünf Oberbürgermeistern am Montag herausstellte, ist diese Idee wegen zu hoher Kosten aber nicht umsetzbar.

(RP)
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