Juristen fordern mildere Strafen Wenn Unfallverursacher flüchten

Goslar · Wer einen geringfügigen Blechschaden verursacht und flüchtet, soll nach Meinung von Verkehrsjuristen künftig nicht mehr so hart bestraft werden. Der NRW-Justizminister lehnt eine vollständige Entkriminalisierung ab.

Was Sie bei Bagatellschäden beachten müssen
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Foto: ADAC

Die Polizei in Dülmen sucht einen Autofahrer, der am Donnerstag in der Zeit von 8.40 bis 12.10 Uhr auf einem öffentlichen Parkplatz ein geparktes Auto an der rechten Fahrzeugseite beschädigt hat und dann geflüchtet ist. Wer etwas gesehen hat, soll sich melden.

Die Polizeimeldungen in Deutschland sind voll mit solchen Unfallfluchten - häufig aber mit viel geringeren Schäden als in Dülmen. Und manchmal bekommt der Verursacher davon auch nichts mit. Wer aber einfach davonfährt, gilt als Unfallflüchtiger und macht sich strafbar.

 Nett gemeint, aber juristisch reicht solch ein Zettel, den ein Unfallverursacher an der Windschutzscheibe hinterlässt, nicht aus.

Nett gemeint, aber juristisch reicht solch ein Zettel, den ein Unfallverursacher an der Windschutzscheibe hinterlässt, nicht aus.

Foto: Jens Wolf/dpa

Hunderttausende Verkehrsteilnehmer werden bundesweit jedes Jahr durch solche Bagatellunfälle zu Straftätern. Auf eine solche Unfallflucht bei Blechschäden stehen Geld- oder Freiheitsstrafe. Und selbst wenn der Verursacher sich später meldet und den Schaden wieder gutmacht, drohen Strafen wie ein Fahrverbot.

Die Düsseldorfer Polizei rät dazu, unbedingt die Polizei zu verständigen, wenn man auf einem öffentlichen Parkplatz ein anderes Auto beschädigt hat. "Unter keinen Umständen einfach wegfahren", erklärt eine Sprecherin der Düsseldorfer Polizei. "Man muss auch eine bestimmte Zeit warten, wenn der Geschädigte nicht da ist. Mindestens 15 bis 20 Minuten", sagt sie. Aber selbst wer einen Zettel am beschädigten Fahrzeug hinterlässt, kann belangt werden. "Auch deshalb immer besser die Polizei anrufen. Wir sagen dann, was zu tun ist."

Verkehrsjuristen halten die Vorschriften für überholt. Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar wird derzeit über eine Reform diskutiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) nennt den Unfallflucht-Paragrafen ein "juristisches Unding". Die Strafandrohung diene nur dem Schutz zivilrechtlicher Ansprüche der Geschädigten, sagt Rechtsanwalt Andreas Krämer von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Besser wäre aus Sicht der Verkehrsanwälte, eine gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Meldung eines Schadensfalls bei Unfällen. Ein Verstoß dagegen wäre eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Der Präsident des Verkehrsgerichtstages, der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm, sagt, dass Verursacher wenig bedeutender Schäden die Chance bekommen sollten, "straffrei zu bleiben, wenn sie sich später melden und die Verantwortung übernehmen".

Die zehn häufigsten Unfallursachen
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Foto: dpa, Polizei

Der nordrhein-westfälische Justizminister, Peter Biesenbach (CDU), lehnt eine vollständige Entkriminalisierung der Unfallflucht ab. "Denn oftmals gehen die Unfallschäden in den Bereich mehrerer tausend Euro. Diesen Schaden muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlen. Wenn der Verursacher aber flüchtig ist, bleibt der Geschädigte ohne Vollkaskoversicherung auf seinen Kosten sitzen", sagte Biesenbach unserer Redaktion.

Allerdings sei er durchaus gesprächsbereit, von einer Bestrafung dann abzusehen, wenn der Unfallverursacher sich zeitnah selbst stelle. "Aber wer aus Gleichgültigkeit gegenüber dem Eigentum anderer flieht, den halte ich für nicht geeignet, weiter am Straßenverkehr teilzunehmen. Dem will ich auch zukünftig den Führerschein wegnehmen können", sagte Biesenbach.

Erich Rettinghaus, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in NRW (DPolG), betonte, dass die Polizei auf jeden Fall zur Unfallaufnahme käme, wenn man sie verständigt. Das bisherige Gesetz habe sich auch bewährt. "Es muss ja auch die Fahrtüchtigkeit des Unfallverursachers festgestellt werden. Er kann ja theoretisch betrunken sein. Und das kann man nicht mehr feststellen, wenn sich der Verursacher erst viel später meldet."

Auch der NRW-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, hält den Unfallflucht-Paragrafen eigentlich für zeitgemäß. Allerdings sollte man über Modifizierungen nachdenken. "Das Strafmaß für einen reuigen Sünder sollte man reduzieren", so Plickert. Es sei derzeit so, dass man Fahrerflucht begehe, wenn man beim Rausstellen der Mülltonne leicht an ein Auto ditsche und das dann nicht melde. "Aber insgesamt gilt: Wer sich absichtlich von einem Unfallort entfernt, verhält sich verwerflich. Und das muss weiterhin strafrechtlich verfolgt werden."

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) kommt seit 1963 zusammen. Er ist eine jährlich stattfindende Konferenz für Straßenverkehrsrecht. Traditionell findet er in der letzten Januarwoche in Goslar (Niedersachsen) statt.

Verein Ausrichter des VGT ist die Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft, ein gemeinnütziger Verein aus Hamburg.

(csh)
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