Urteil zu Beweisfotos Verkehrssünder müssen klar erkennbar sein

Bamberg · Verkehrssünder, die auf Blitzerfotos oder Bildern einer Abstandsüberwachung nicht deutlich zu erkennen sind, müssen nicht zahlen.

Polizei-Kontrolle: Darauf sollten Sie achten
Infos

Polizei-Kontrolle: Darauf sollten Sie achten

Infos
Foto: rpo/Vassilios Katsogridakis

Der Fahrer muss klar identifizierbar sein - zeigt die Aufnahme keine charakteristischen Merkmale, kann er nicht belangt werden. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (Az.: 2 Ss OWi 143/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Das Amtsgericht Landsberg am Lech hatte zuvor eine Autofahrerin wegen zu geringen Sicherheitsabstands zu 160 Euro Strafe verurteilt. Da ihr Gesicht auf dem Beweisfoto durch Sonnenbrille und Lenkrad verdeckt war und man sie nicht eindeutig erkennen konnte, hob das Oberlandesgericht Bamberg die Entscheidung auf.

(dpa/sgo)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort