Autofahren im Sommer Darf man barfuß Auto fahren?

Bei sommerlichen Temperaturen kann das Autofahren zur echten Belastung werden. Darum verzichten manche Menschen beim Autofahren auf Schuhe oder tragen nur Flip-Flops. Aber ist das eigentlich in Deutschland erlaubt?

 Ein Mann streckt seine nackten Füße aus dem Autofenster (Symbolfoto).

Ein Mann streckt seine nackten Füße aus dem Autofenster (Symbolfoto).

Foto: dpa-tmn/Uwe Anspach

Die deutsche Straßenverkehrsordnung regelt nicht, welche Art Schuh der Autofahrer oder die Autofahrerin tragen muss. Trotzdem rät der ADAC deutlich vom Fahren mit offenen, hohen oder locker sitzenden Schuhen ab. Der Grund: Ist man an einem Unfall beteiligt, bei dem jemand einem die Vorfahrt nimmt, man mit anderen Schuhen aber noch hätte bremsen und somit den Zusammenstoß verhindern können, kann man mit haftbar gemacht werden. Auch die Vollkaskoversicherung könne einem Autofahrer mit ungeeigneten Schuhen nach einem solchen Unfall die Schadensleistung am eigenen Auto aufgrund von grober Fahrlässigkeit mindern oder komplett verweigern, heißt es beim ADAC.

„Bitte riskieren Sie keinen Unfall aus Bequemlichkeit oder Modebewusstsein“, warnt der Automobilclub. Laut den ADAC-Technikexperten sollten Schuhe beim Autofahren folgende Kriterien erfüllen:

  • rutschen nicht von den Pedalen ab
  • stellen einen guten Kraftschluss zwischen Fuß und Pedalen her
  • haben keine Schleifen oder andere Verzierungen, die an der Verkleidung hängen bleiben könnten
  • sind nicht zu breit, sodass nicht zwei Pedale gleichzeitig berührt werden
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Foto: Unsplash/Erik Odiin

Grundsätzlich ist es also weder in Deutschland noch in anderen europäischen Ländern gesetzlich verboten, barfuß oder in Flip-Flops oder Badelatschen Auto zu fahren. In der Schweiz lautet die Regelung wie folgt: „Es ist zwingend vorgeschrieben, dass Sie das Fahrzeug immer so beherrschen müssen, dass Sie bei Gefahr angemessen reagieren können. Wenn Sie also barfuß nachweislich gleich stark aufs Bremspedal drücken können wie mit Schuhen, erfüllen Sie diese Voraussetzungen. Ob Sie das in einem gerichtlichen Verfahren auch glaubhaft nachweisen können, ist zu bezweifeln“, zitiert der ADAC den Schweizer Automobilclub.

Bei großer Hitze nur mit einem Bikini bekleidet oder in Badehose Auto zu fahren, ist übrigens erlaubt. Weitere Tipps, die Sie beim Autofahren im Sommer beachten sollten, gibt es hier.

(mba)
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