Verwarnungsgeld und Bußgeld Was Sie über Knöllchen wissen müssen

Essen · Ein "Knöllchen" fürs Falschparken oder Rasen klingt erst einmal harmlos. Je nach Vergehen gibt es aber große Unterschiede. Das Gesetz trennt zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld.

Was Autofahrer 2013 erwartet
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Verwarnungsgeld zahlt der Autofahrer bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit, die Summe liegt zwischen 5 und maximal 35 Euro. Betroffen sind zum Beispiel Falschparker und Temposünder, die nicht mehr als 20 km/h zu schnell waren. In Ausnahmen kann der Betrag auch bei bis zu 75 Euro liegen.

Wer die Verwarnung ignoriert, erhält einen Bußgeldbescheid. Der ist teurer als das Verwarnungsgeld, weil noch eine Verwaltungsgebühr hinzukommt.

Schwere Ordnungswidrigkeiten ziehen direkt ein Bußgeld nach sich - etwa das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h. Das "Knöllchen" kann dann - je nach Vergehen - bis zu 1000 Euro kosten. Außerdem drohen Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

(dpa/sgo/rm)
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