Kündigung bis 30. November möglich Kfz-Versicherung: Kostencheck kann über 1000 Euro sparen

Viele Autofahrer könnten mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung sparen – mitunter mehrere Hundert Euro. Ein Versicherungsvergleich hilft, günstigere Anbieter zu finden.

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Foto: ddp

Viele Autofahrer könnten mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung sparen — mitunter mehrere Hundert Euro. Ein Versicherungsvergleich hilft, günstigere Anbieter zu finden.

Bis zum 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung kündigen, um zum Jahreswechsel zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Viele Kunden verzichten jedoch auf einen Wechsel — und verschenken so bares Geld. Laut einer Umfrage des Versicherers LVM haben 25 Prozent aller Autofahrer ihre Versicherung noch nie gewechselt, etwa 70 Prozent hegen auch 2014 keine konkreten Wechselabsichten.

Vergleichsangebote im Internet checken

Dabei ist das Sparpotenzial auch in diesem Jahr wieder groß: In einer Studie der Direct Line Versicherung mit 300 Musterfällen lag der durchschnittliche Preisunterschied zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter bei 1.231 Euro. Beim Vergleich des günstigsten Angebots mit dem Durchschnittspreis betrug die geringste Differenz immer noch 307 Euro.

Mit Vergleichsrechnern im Internet (zum Beispiel auf autobild.de) lässt sich das individuell beste Angebot schnell ermitteln. Ein solcher Kostencheck empfiehlt sich zumindest einmal im Jahr, denn der Versicherungsmarkt ist ständig in Bewegung. Jedes Jahr bringen die Versicherungsgesellschaften neue Tarife auf den Markt. Zudem steigen bei laufenden Verträgen häufig die Beiträge.

Versicherte sollten sich die Beitragsrechnung für das kommende Jahr genau ansehen und dabei auch auf verdeckte Preissteigerungen achten. So kann etwa eine Verbesserung beim Schadenfreiheitsrabatt dazu führen, dass der Gesamtbetrag niedriger ausfällt als im Vorjahr, obwohl die Prämie insgeheim erhöht wurde.

So funktioniert die Kündigung

Die Versicherungen verschicken die Jahresrechnungen meistens gegen Ende Oktober oder Anfang November. Dabei ist zu beachten, dass Versicherte bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben: Mit Erhalt der Jahresrechnung haben sie einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Je nach Eingang der Rechnung also auch über den 30. November hinaus. Wichtig ist es aber, auf die Beitragserhöhung als Kündigungsgrund zu verweisen, da eine Kündigung nach dem 30. November ansonsten abgelehnt werden könnte.

Vor der Kündigung sollte jedoch ein konkretes Angebot eines anderen Anbieters vorliegen. Wer etwa den Tarifvergleich mit einem Vergleichsrechner durchführt, kann im Anschluss das Angebot seiner Wahl gleich online abschließen oder sich ein unverbindliches Angebot per E-Mail zusenden lassen.

Entscheidend bei der Wahl der richtigen Versicherung sind jedoch nicht nur der Preis, sondern auch die Leistungen, die im Tarif enthalten sind. Hier gilt es zu prüfen, welche Leistungen wirklich wichtig sind. Bei Neuwagen ist etwa eine Neuwertentschädigung mit möglichst langer Dauer (z.B. bis zwei Jahre nach Zulassung) zu empfehlen. Für Leasing-Fahrzeuge kann im Schadensfall die Möglichkeit der freien Werkstattwahl von Bedeutung sein, da vom Hersteller oft der Besuch einer Vertragswerkstatt verlangt wird. Auch Deckungssummen der Haftpflicht sowie die Regelungen der Kasko (etwa Abdeckung auch bei grober Fahrlässigkeit) sollten überprüft werden. Schließlich gilt: Nicht immer ist das günstigste Angebot auch die beste Wahl!

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