Keine blinkenden Lichter Weihnachtsbaum fürs Auto tabu

Frankfurt/Main (RPO). Lämpchen, Lichterketten, blinkende Weihnachtsbäume - manche Autofahrer sorgen für Adventsstimmung in ihrem Fahrzeug. Allerdings ist das verboten, wie der Automobilclub von Deutschland (AvD) mitteilt. Erlaubt sind nur zulässige Lichteinrichtungen.

 An Häusern gerne, aber in Autos sind Lichterketten tabu.

An Häusern gerne, aber in Autos sind Lichterketten tabu.

Foto: ddp

"Autofahrer müssen auf blinkende Lämpchen, Lichterketten und beleuchtete Figuren auf dem Armaturenbrett oder am Fenster verzichten", mahnt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt am Main.

Entsprechend der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) dürfen an Kfz und ihren Anhängern "nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein". Wer dagegen verstößt und erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit 20 Euro Strafe rechnen.

Denn schnell kann die leuchtende Dekoration zur Gefahr für die Sicherheit werden, sagt der AvD-Jurist: "Auf der Hutablage oder auch vorn am Armaturenbrett kann der Baum die Sicht des Fahrers einschränken. Außerdem können entgegenkommende Autos von farbigen und blinkenden Lichtern und Lampen irritiert werden."

Grundsätzlich sind neben Christbaum & Co. sämtliche lichttechnischen Einrichtungen verboten, die nicht zulässig oder die falsch am Fahrzeug angebracht sind. "Dazu zählen Firmen- oder Namensschilder mit umlaufendem elektrischen Licht, farbige Punktstrahler oder andere nicht genehmigte Leuchten im Innenraum", sagt Engelmohr. Beanstandet würden ferner farbige, unzulässige Begrenzungs- und Umrissleuchten oder beleuchtete Figuren.

(DDP/kpl)
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