Stichtag 30. November Wie Sie ihre Kfz-Versicherung richtig wechseln

Köln · Auto fahren wird immer teurer. Geld sparen kann man je nach Einzelfall aber durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung. Die Preisunterschiede sind enorm. Wichtig ist, die Wechsel-Frist im Blick zu haben.

Wechsel der Kfz-Versicherung: Das müssen Sie beachten
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Wechsel der Kfz-Versicherung: Das müssen Sie beachten

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Foto: tmn

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich lohnen. Wer im kommenden Jahr sparen will, sollte daher an die Wechselfrist denken. Kündigen lassen sich Kfz-Versicherungen in der Regel nur zum Jahresende. Anders als bei den meisten anderen Policen beträgt die Frist dabei lediglich einen Monat. Stichtag ist daher der 30. November.

Die gültige Police muss auf jeden Fall schriftlich gekündigt werden, wer auf Nummer sicher gehen will, schickt die Kündigung per Einschreiben zu seiner Assekuranz. Um auch im neuen Jahr mit dem Auto unterwegs sein zu können, muss die neue Versicherung dann am 1. Januar beginnen.

Vor dem Abschluss des neuen Vertrages empfiehlt sich jedoch ein sorgfältiger Vergleich der verschiedenen Angebote, dazu zählen auch die Leistungen und Preise von Voll- und Teilkasko. Wegen des Konkurrenzkampfs der Versicherungen untereinander, erhalten Neukunden oftmals besonders großzügige Konditionen.

1338 Euro Ersparnis

Laut einer Studie des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin liegt der Abstand zwischen dem jeweils teuersten und günstigsten Angebot durchschnittlich bei 1338 Euro. Grundlage für die Erhebung im Auftrag der Direct Line Versicherung sind rund 33.800 Tarifkalkulationen für 200 Musterfälle. Die Ergebnisse der Untersuchung sind damit repräsentativ für den deutschen Versicherungsmarkt.

Das größte Sparpotenzial gibt es der Untersuchung zufolge in Berlin. Hier liegen die Unterschiede zwischen dem teuersten und dem günstigsten Angebot durchschnittlich bei 1661 Euro. In Wittenberge in Brandenburg dagegen beträgt der Unterschied im Durchschnitt 1115 Euro. Dabei gilt: Die Reihenfolge unter den Versicherern ist von Musterkunde zu Musterkunde und je nach Region durchaus unterschiedlich. Folglich sind nicht immer die gleichen Versicherer unter den günstigsten Anbietern.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Wer übrigens den 30. November als Stichtag für die Kündigung verpasst, muss nicht unbedingt ein ganzes Jahr warten. Es gibt auch eine Möglichkeit, unter dem Jahr aus seinem Vertrag auszusteigen: Wenn die Versicherung beispielsweise die Beiträge erhöht, steht dem Kunden ein Monat lang ein Sonderkündigungsrecht zu.

(SP-X/dpa)
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