Regen allein sorgt nicht für Tempolimit

Ein Tempolimit mit dem Zusatzschild "bei Nässe" gilt nur, wenn sich auf der Fahrbahn ein durchgehender Wasserfilm befindet. Wenn an den Rädern der Autos eine Gischt aufspritzt, ist das ein Anzeichen dafür.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht daran gebunden, dass es regnet. Und sie gilt auch nicht, nur weil die ersten Tropfen fallen, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft. Nach Meinung von Verkehrssicherheitsexperten sollten Fahrer bei Regenwetter aber grundsätzlich Vorsicht walten lassen.

(tmn)
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