Flip-Flops Risiko für Versicherungsschutz im Auto

Es ist nicht verboten, im Sommer mit Flip-Flops oder gar barfuß Auto zu fahren. Allerdings riskieren Fahrer ihren Versicherungsschutz, warnt der ADAC.

Flip-Flops: Risiko für Versicherungsschutz im Auto
Foto: nito/Shutterstock.com

Denn vor Gericht könne das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden. Den Fahrer trifft dann eine Teilschuld. Die Versicherung verweigert in so einem Fall unter Umständen ganz oder teilweise ihre Leistung.

Allerdings müsse zuvor der Nachweis erbracht sein, dass das fehlende Schuhwerk einen maßgeblichen Einfluss hatte.

(DPA-TMN)
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