Rot – Linksabbieger darf noch fahren

Wer beim Linksabbiegen nicht vor dem Umschalten der Ampel auf Rot von der Kreuzung gekommen ist, hat anschließend grundsätzlich Vorrang vor dem querenden Verkehr. Allerdings muss er beim Weiterfahren besondere Vorsicht walten lassen.

Für den neu in den Kreuzungsbereich einfahrenden Querverkehr muss klar erkennbar sein, dass sich dort noch ein Nachzügler befindet. Das hat jetzt das Kammergericht Berlin in einem Urteil bekräftigt. (Az.: 22 U 40/11) sp-x

(RP)
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