Crashtest Integrierte Kindersitze bieten wenig Sicherheit

München (rpo). In die Rückbank integrierte Kindersitze sind zwar praktisch, können aber einen klassischen Kindersitz aus dem Zubehörhandel nocht nicht ersetzen. Zumindest, wenn es um den Punkt der Sicherheit geht. Zu diesem Ergebnis ist der ADAC nach Crashtests gekommen.

Zwar seien die Klappsitze praktisch, weil sie immer verfügbar, Platz sparend und leicht zu bedienen sind. Sie hätten jedoch häufig Schwächen bei der Sicherheit, wie sich in Crash-Tests herausgestellt habe. Zudem sei ein Umbau in andere Fahrzeuge nicht möglich. Auch könne der Kunde nicht zwischen verschiedenen Kindersitzen wählen.

Zu empfehlen seien die integrierten Kindersitze daher allenfalls Autofahrern, die nur gelegentlich Kinder mitnehmen, zum Beispiel Taxifahrern. Immerhin schützen sie besser als ein Kindernotsitz ohne Rückenstütze und Gurtführung. In dem Test hatte der ADAC gemeinsam mit der Zeitschrift "Auto Bild" drei integrierte Kindersitze in VW Passat, Ford Galaxy und der Mercedes-C-Klasse mit zwei Zubehörsitzen verglichen.

Bei der Sicherheit kann von den am häufigsten verbreiteten Klappsystemen nur der Sitz im VW Passat überzeugen. Der Sitzerhöher mit Seitenwangen für Kinder ab 15 kg bekommt das ADAC-Urteil "gut".

Gegenüber einem herkömmlichen Sitz hat aber selbst der Testsieger Defizite. Das System im VW Passat ist als einziges nicht für kleinste Kinder zugelassen. Außerdem kann der Gurtverlauf an größere Kinder nicht optimal angepasst werden. Das in der Mercedes C-Klasse integrierte System (Sitzerhöher mit Fangtisch und Gurthaken) erhält die Note "befriedigend. Auch dieser Sitz hat Schwächen im Gurtverlauf. Darüber hinaus fehlen die Seitenwangen. Sie senken das Verletzungsrisiko beim Seitencrash und verhindern, dass schlafende Kinder aus dem Sitz rutschen.

Enttäuschend schneidet mit der Note "ausreichend" der Sitz im Ford Galaxy ab (Sitz mit Hostenträgergurt bzw. Sitzerhöher). Das System (baugleich im Seat Alhambra und VW Sharan) unterliegt gegenüber einem guten Zubehörsitz sowohl im Frontcrash mit 64 km/h wie auch im Seitencrash mit 50 km/h.

(gms)
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