Teilkasko auf Ausschluss prüfen

Wird ihr Auto aufgebrochen, müssen Besitzer trotz Teilkasko-Versicherung mitunter mehr als ihren Selbstbehalt zahlen. Denn unter Umständen ersetzt ihre Police für bestimmte Teile nur begrenzte Beträge, etwa für ein Navigationsgerät.

Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Liegt der Schaden über dieser Grenze, müssen Autobesitzer die Differenz selber zahlen. Der DAV rät, die Versicherungsbedingungen auf solche Klauseln hin zu prüfen.

(tmn)
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