Tönungsfolien sind für vorne verboten

Nachrüstbare Tönungsfolien im Auto sind in der Regel für die Frontscheibe verboten, informiert der TÜV Süd. Dort sei lediglich ein maximal 0,1 Quadratmeter großer Streifen am oberen Rand zulässig.

Auch an den vorderen Seitenscheiben dürfen Autofahrer die meisten Versionen nicht nutzen. Erlaubt sind sie ab der B-Säule für die Seiten- und die Heckscheibe. Die Folien müssen aber ein Prüfzeichen und eine Bauartgenehmigung aufweisen.

(tmn)
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