Alle Urteile-Artikel vom 30. Dezember 2023
Rückwärtsfahren mit Anhänger gilt als „Ziehen“
Rückwärtsfahren mit Anhänger gilt als „Ziehen“

BGH-UrteilRückwärtsfahren mit Anhänger gilt als „Ziehen“

Jetzt ist diese Frage auch eindeutig geklärt: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ein „Ziehen“ im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes ist.