BGH-UrteilRückwärtsfahren mit Anhänger gilt als „Ziehen“
Jetzt ist diese Frage auch eindeutig geklärt: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ein „Ziehen“ im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes ist.
Jetzt ist diese Frage auch eindeutig geklärt: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ein „Ziehen“ im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes ist.