AG München 345 C 31153/04 Bei Schäden durch Zurücksetzen haftet der Fahrer voll

München (rpo). Setzt ein Autofahrer zurück und beschädigt dabei ein anderes Fahrzeug, so muss die Versicherung des rückwärts setzenden Fahrers den Schaden in vollen Umfang tragen.

Das entschied das Amtsgericht München in einem Streitfall zwischen den Lenkern zweier Autos, die dabei am Straßenrand kollidiert waren.

Der Haftpflichtversicherer des Rückwärtsfahrers lastete dem anderen, vorwärts fahrenden Fahrzeuglenker eine Mitschuld an und wollte den Schaden daher nur zu zwei Dritteln zahlen. Die Münchner Richter sahen dies jedoch anders und verurteilten den Beklagten zur Übernahme sämtlicher Kosten. Eine Mitschuld des Vorwärtsfahrenden sei nur im Ausnahmefall, etwa bei grober Fahrlässigkeit, gegeben, zitiert die Fachzeitschrift "Bergen + Abschleppen" (Heft 10/05) aus dem Urteil.

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