Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg Einschränkende Verkehrsschilder ohne Ausnahme gültig
Brandenburg · Manche Parkplätze sind nur eingeschränkt freigegeben. So kann ein Zusatzschild die Benutzung zum Beispiel für "Mo-Fr, 6-18 Uhr" verbieten. Dann darf ein Autofahrer seinen Wagen auch nicht an einem gesetzlichen Feiertag unter der Woche - etwa am Ostermontag - auf dem Platz abstellen.
Darauf weist der ADAC hin und beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: (2Z) 53 Ss-Owi 103/13 (50/13)).
In dem verhandelten Fall hatten die Parteien eigentlich um eine Geschwindigkeitsübertretung gestritten. Die Einschränkung des Schilds galt ebenfalls für alleWerktage in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr. Der Kläger fuhr allerdings am Feiertag Christi Himmelfahrt zu schnell und klagte gegen das Bußgeld - ohne Erfolg.
Will die Behörde Feiertage von der Regel ausnehmen, muss sie "werktags, Mo-Fr, 6-18 Uhr" auf das Schild schreiben, erklärt der ADAC.