AG Offenbach/LG Darmstadt Az.: 38 C 276/04 - 6 S 243/04 Pkw-Verkäufer haftet nicht immer für Katalysator

Oldenburg · Nach 100.000 Kilometern Laufleistung kann der Käufer eines gebrauchten Pkw nicht mehr davon ausgehen, dass der Katalysator völlig intakt ist. Für einen Defekt kurze Zeit nach dem Kauf muss der Verkäufer deswegen nicht haften.

Kommt es kurz nach dem Kauf zu solch einem Defekt, muss der Verkäufer nicht dafür aufkommen, weil es sich um normalen Verschleiß und nicht um einen Mangel beim Verkauf handelt.

Auf entsprechende Urteile des Amtsgerichts Offenbach (Az.: 38 C 276/04) und des Landgerichts Darmstadt (Az.: 6 S 243/04) weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin.

Selbst wenn TÜV und ASU erst kurz vor dem Verkauf abgenommen wurden, sei dies keine Garantie für einen noch lange funktionierenden Katalysator.

AG Offenbach - Az.: 38 C 276/04

LG Darmstadt - Az.: 6 S 243/04

(RPO)
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