"Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!" So kommen Sie am besten durch eine Verkehrskontrolle

Düsseldorf · Ob nach einem Vergehen oder bei einer Routinekontrolle: die wenigsten Verkehrsteilnehmer stellen gerne ihr Auto oder Motorrad ab, um sich mit Polizeibeamten zu unterhalten. Lesen Sie, wie Sie ohne Bußgeld davon kommen - und wann Sie dafür besser zu einer Notlüge greifen sollten.

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Foto: Endermann, Andreas

"Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?" fragt ein Polizeibeamter, den Autofahrer, den er gerade herausgewunken hat. Der Autofahrer begrüßt freundlich den Polizisten und dessen Kollegen. Doch schon dann kommt er ins Grübeln: "Soll ich zugeben, dass ich etwas zu schnell gefahren bin? Oder war es doch schon Rot?" Würde Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) jetzt neben dem verunsicherten Fahrer sitzen, würde er wohl am liebsten eingreifen, dem Fahrer vielleicht sogar den Mund zuhalten.

Nicht die Fragen sind das Problem, sondern die Antworten

"Die meisten Leute reiten sich selbst rein", sagt er. Denn wer in solch einer Situation zugibt, zu schnell gefahren zu sein, weil er schnell zum Flughafen oder einem Termin wollte, der zeigt , dass er mit Vorsatz gehandelt hat. Schließlich wusste der Fahrer ja, dass er zu schnell fahren müsste, um sein Ziel rechtzeitig zu erreichen. Gleiches gilt für überfahrene Ampeln oder größere Schäden am Auto, mit denen man losgefahren ist. Der Vorsatz bedeutet in der Regel ein erhöhtes Strafmaß in einem folgenden Verfahren.

Generell geben aber Automobilclubs und die Polizei den Tipp, bei einer Kontrolle freundlich und souverän aufzutreten. Auch wenn der Fahrer die Aussage verweigert oder sich im Unrecht fühlt, sollte er nicht ausfallend werden. Denn schon die Polizeibeamten zu duzen, könnte als Beleidigung aufgefasst werden, erklärt der Jurist Markus Schäpe vom ADAC. Zwar stellt in Deutschland die Beamtenbeleidigung keinen eigenen Staftatbestand dar, doch kann es beim Strafverfahren einen Unterschied machen, ob man einen Amtsträger oder einen einfachen Bürger beleidigt hat. Der wohl wichtigste Unterschied ist, dass solche Verfahren seltener eingestellt werden, weil die Staatsanwaltschaft in der Regel ein Interesse der Öffentlichkeit an solch einem Fall voraussetzt. Zudem kann nicht nur der beleidigte Beamte selbst, sondern auch sein Vorgesetzter die Anzeige erstatten, bei Privatpersonen geht das nicht.

Auch ohne Beleidigungen kann es problematisch werden

Aber auch ohne einschlägige Schimpfwörter, Vergleiche der Beamten mit Tieren oder grünem Gemüse, kann die Wortwahl bei der Verkehrskontrolle entscheidend sein. "So wie man in den Wald reinruft, schallt es raus", fasst dies ein ADAC-Sprecher zusammen. Sätze wie "Das ist doch Schikane, sie haben ja keine Ahnung", dürften die Kontrolle nicht verkürzen. Wer bisher nur nach seinem Führerschein und den Fahrzeugpapieren gefragt wurde, findet sich wenig später vielleicht am Kofferraum wieder und sucht nach dem Verbandskasten und dem Warndreieck. Auf Hilfe der Polizisten kann man dann erst recht nicht mehr hoffen. Die Beamten dürfen bei solch einer Kontrolle nicht selbst suchen, sondern müssen sich die Gegenstände vom Verkehrsteilnehmer zeigen lassen.

Eine Suchaktion kann man sich aber als Auto- oder Motorradfahrer sparen. Schon seit Jahren kassiert die Polizei bei Bußgeldern kaum noch in bar, Sie müssen also nicht nervös in der Mittelkonsole das Wechselgeld zusammensuchen. Um mögliche Bestechungsvorwürfe zu unterbinden, gibt es für den Verkehrsteilnehmer nur noch einen Überweisungsträger.

Freundlichkeit als oberstes Gebot

Am Ende weisen aber sowohl die Automobilclubs wie auch die Polizei daraufhin, dass es bei einer Kontrolle immer ein Gespräch zwischen erwachsenen Menschen gibt. Ramon van der Maat, Pressesprecher bei der Polizei in Duisburg, warnt davor sich hier amerikanische Verhältnisse vorzustellen. Schließlich hätten auch die Beamten ein Interesse daran, Kontrollen nicht künstlich in die Länge zu ziehen oder Autofahrer zu schikanieren. Das gelte besonders bei Routinekontrollen, bei denen stichprobenartig kontrolliert wird. Hier gibt es seitens der Polizei in der Regel keinen Verdacht.

(ac)
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