Versicherungen: Keine Polizei bei Bagatellunfällen

Bei Verkehrsunfällen mit kleineren Blechschäden können Beteiligte auf die Polizei verzichten. "Für einen abgefahrenen Spiegel oder eine Beule im Kotflügel muss niemand die Polizei rufen. Solche Bagatellschäden kann der Verursacher seiner Versicherung melden", sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wichtig sei, dass die Unfallbeteiligten vor Ort Personalien und Versicherungsdaten austauschen und das Kennzeichen notieren. Außerdem können Fotos von der Unfallsituation bei der Abwicklung helfen. Bei Unfällen mit Verletzten muss dagegen die Polizei eingeschaltet werden, betont der GDV-Sprecher. Auch bei größeren Blechschäden von über 1000 Euro rät Schweda, die Polizei zu informieren – "oder wenn einem etwas komisch vorkommt". Zum Beispiel beim Verdacht, dass der Unfallgegner unter Alkoholeinfluss steht. Die Schadensanzeige bei der Versicherung erleichtert der Europäische Unfallbericht, der sich auf der Webseite der GDV herunterladen lässt. tmn

(RP)
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