Warnwesten nur in bestimmten Farben

Wenn Autofahrer eine Panne haben, dürfen sie nur Warnwesten tragen, die rot, gelb oder orange sind. Wie der Bundesverband Medizintechnologie mitteilt, muss die Warnbekleidung entweder der Prüfnorm DIN EN 471 oder ENISO 20471:2013 entsprechen und am Tag bei allen Lichtverhältnissen erkennbar sein sowie nachts Scheinwerfer ausreichend reflektieren.

(tmn)
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