Wohnwagen müssen umgeparkt werden

Maximal zwei Wochen auf demselben Parkplatz.

Camper dürfen abgekoppelte Wohnwagen nur maximal zwei Wochen auf demselben Parkplatz abstellen. Wie der ADAC mitteilt, muss der Caravan spätestens nach Ablauf von 14 Tagen umgeparkt werden. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Bei Wohnwagen, die an ein Auto gespannt sind, gilt die Zeitbeschränkung hingegen nicht. Caravan-Camper sollten aber auf Verkehrsschilder achten. Das Parken von Pkw mit Anhängern auf öffentlichen Parkflächen oder am Straßenrand kann ausdrücklich verboten sein.

Ebenfalls wichtig sind Markierungen. Wenn ein Wohnwagen über die vorgegebene Parkfläche ragt, müssen Fahrer nach einem anderen Stellplatz suchen. Ebenfalls verboten ist das Parken auf Gehwegen, es sei denn, ein Verkehrsschild erlaubt es. In diesem Fall dürfen Wohnwagen maximal 2,8 Tonnen wiegen.

Um die zweiwöchige Frist einzuhalten, sind viele Camping-Fahrer bequem: Statt einen neuen Parkplatz zu suchen, fahren sie einmal um den Block und stellen den Wohnwagen auf derselben Fläche ab. Nach Angaben des ADAC ist das rechtlich unbedenklich. Entscheidend ist, dass ein neuer Parkvorgang eingeleitet wird. Es genüge, wenn der Parkplatz für andere frei gemacht wird, der Wohnwagen neu abgekuppelt und abgestellt wird.

(tmn)
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