Absichern gegen den Sturm
Häufig zahlen Versicherungen die Schäden, aber mit Einschränkungen.
Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäudeversicherung, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wird der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.
Wichtig zu beachten: Ein Sturm liegt für die Versicherungen in der Regel ab Windstärke acht vor, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern.
Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Dazu gehören etwa Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt oder Möbel, die in Folge einer zerbrochenen Scheibe vom Regen durchnässt wurden. Schäden am Auto zahlt dagegen die Teilkaskoversicherung.