Alte Kreditverträge jetzt prüfen

Einspruch gegen Widerrufsbelehrungen ist nicht mehr lange möglich.

Wer ein älteres Darlehen für seine Immobilienfinanzierung hat, sollte seinen Vertrag nach Auffassung von Verbraucherschützern schnell von Experten überprüfen lassen.

Das gilt besonders, wenn der Kreditvertrag zwischen den Jahren 2002 und 2010 geschlossen wurde. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. Denn viele dieser Verträge enthalten Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten.

"Bislang konnten Kreditnehmer solche Verträge noch Jahre später widerrufen", sagt Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch in einem Urteil hat der Bundestag kürzlich entschieden, dass dies nur noch wenige Monate möglich sein soll. Nach Auffassung der Verbraucherschützer bedeutet das für Kreditnehmer: Sie können voraussichtlich nur noch bis einschließlich 21. Juni diesen Jahres sogenannte Altverträge widerrufen.

Da die Vertragsprüfung und der Widerruf-Vorgang mehrere Wochen in Anspruch nehmen können, rät Krolzik: "Hier heißt es schnell handeln." Denn meist sei es auch gar nicht so einfach, eine passende Anschlussfinanzierung zu finden, wenn der Widerruf noch läuft.

(tmn)
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