Kolumne Argumente und Polemik

Die Diskussion um das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip reißt nicht ab. Man kann die Argumente und Polemiken zu diesem Thema fast nicht mehr hören.

Während in den vergangenen Tagen der Gesetzentwurf im Bundesrat und Bundestag diskutiert wurde, überschlagen sich "begleitende" Meldungen von Verbänden und beauftragten Gutachtern. Ein Maklerverband wollte sogar streiken. Ein anderer Verband hält das Bestellerprinzip, wonach derjenige den Makler bezahlen soll, der ihn auch beauftragt hat, für verfassungswidrig. Verfassungswidrig? Dass derjenige zahlt, der bestellt, ist im Wirtschaftsleben das Normalste der Welt und muss künftig auch für Makler gelten. Oder glauben die Makler tatsächlich, dass es ein Grundrecht gibt, wonach immer Mieter den Makler zahlen müssen?

Noch heftiger wird um die Mietpreisbremse gestritten. Der Eigentümerverband Haus & Grund hält das Gesetz für verfassungswidrig, andere für überflüssig und belegen das mit Studien, wonach die Mieten gar nicht steigen. Andere Studien argumentieren, gerade in den vergangenen Monaten seien die Mieten so stark gestiegen wie noch nie. Schuld sei die andauernde Diskussion um die Mietpreisbremse. Ich bin sicher, Anfang 2015 wird die Mietpreisbremse realisiert. Dann dürfen Vermieter, wenn sie eine Wohnung erneut vermieten, nur noch die ortsübliche Vergleichsmiete fordern - plus zehn Prozent. Das ist auch gut so. Die Regelung wird nur in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gelten. Diese Gebiete müssen die Bundesländer ausweisen, sie sollten jetzt schon mit den Vorarbeiten hierfür beginnen.

Franz-Georg Rips Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes

(RP)
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