Auch Mieter haben Pflichten

Wer gegen den Vertrag verstößt, dem droht eine Abmahnung.

Wer als Mieter gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, dem droht als erster Schritt eine Abmahnung des Vermieters. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Die Abmahnung kann sowohl schriftlich als auch mündlich oder per Telefon erfolgen.

In der Abmahnung muss der Vermieter das konkrete Verhalten benennen, das der Mieter ändern soll. Sollte die Wohnung an mehrere Mieter vermietet sein, dann reicht es aus, wenn der Mieter abgemahnt wird, dem das vertragswidrige Verhalten zur Last gelegt wird. In der Regel werden aber alle Mieter abgemahnt, um den Übrigen zu ermöglichen, auf den Störer einzuwirken.

Die Abmahnung muss stets von dem Vermieter oder dessen Bevollmächtigten ausgesprochen werden. Abmahnungen von hierzu nicht bevollmächtigten Personen bleiben wirkungslos. Auch wenn der Bevollmächtigte seine Vollmacht nicht nachweist, kann die Abmahnung durch den Mieter zurückgewiesen werden. Gegen zu Unrecht ausgesprochene Abmahnungen muss der Mieter hingegen nicht vorgehen. In einem späteren Prozess entsteht ihm kein Nachteil, wenn er eine solche Abmahnung kommentarlos entgegennimmt.

(tmn)
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