Auf Balkon Rücksicht nehmen

Nachbarn dürfen nicht übermäßig gestört werden.

Mieter können ihren Balkon in der Regel nutzen, wie sie möchten. Allerdings gilt das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. So sollte zum Beispiel beim Sonnenbaden das allgemeine ästhetische Empfinden beherzigt werden. Ein "nacktes Sonnenbad" kann also Ärger geben. Auch beim Rauchen und Musikhören muss darauf geachtetet werden, dass Nachbarn nicht übermäßig gestört werden.

Eine Dekoration des Balkons ist grundsätzlich erlaubt. Mieter, die Blumenkästen an ihr Balkongeländer hängen, sollten jedoch darauf achten, dass die Kästen nicht hinunterfallen können. Bei Sturm müssten die Blumenkästen gegebenenfalls extra gesichert werden. Eine feste Montage an der Fassade ist jedoch nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

Zulässig ist es zudem, Balkonmöbel oder einen Sonnen- oder Sichtschutzes aufzustellen. Auch hier gilt, dass der Mieter die Verantwortung dafür trägt, dass bei einem Unwetter niemand zu Schaden kommen kann. Das Anbringen einer Markise bedarf hingegen der Erlaubnis des Vermieters, da diese fest an der Fassade montiert werden muss.

(DPA-TMN)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort