Kolumne Auf Unwetter vorbereiten

Extremwetterlagen, vor allem im Sommerhalbjahr, sind hierzulande keine Seltenheit mehr. Seit dem Jahr 1950 ist ein Anstieg um 20 Prozent zu verzeichnen. Bilder von dramatischen Sturm- und Hochwasserschäden sind vielen noch aus den vergangenen Jahren in Erinnerung. Mit 650 Millionen Euro Schaden schlug allein Sturmtief "Ela" im Juni 2014 zu Buche.

Gartenbesitzer wissen, dass schon ab Windstärke 7 viele Bäume bedenklich wanken. Bei schwerem Sturm mit Windstärke 10 werden sie zum Risiko, vor allem, wenn sie alt und morsch sind. Um das Haftungsrisiko zu reduzieren, sollten Grundstückseigentümer ihren Baumbestand regelmäßig kontrollieren oder einen Fachmann hinzuziehen. Wer selbst zur Säge greift, begibt sich auf dünnes Eis. Denn was erlaubt ist, regeln die Gesetze und Gemeindesatzungen ganz genau.

Ein Blick in die Versicherungsunterlagen ist immer sinnvoll, wenn es um finanziellen Schutz geht. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am eigenen Haus ab Windstärke 8, sofern Sturmschäden mitversichert sind. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn beispielsweise herabfallende Ziegel fremdes Hab und Gut beschädigen. Häufig ist sie bereits in der Privat-Haftpflichtversicherung für das selbst bewohnte Einfamilienhaus enthalten. Die Kaskoversicherung deckt dagegen Schäden am eigenen Auto. Und bei der Inneneinrichtung greift die Hausratversicherung. Tritt ein Schadensfall ein, gilt: Versicherung informieren und Schäden dokumentieren.

Christian Diedrich

Der Autor ist Vorstand für Sachversicherung der ERGO Versicherungsgruppe

(RP)
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