Bei Störung droht die Kündigung

Mieter dürfen Regeln der Hausgemeinschaft nicht nachhaltig missachten.

Stört ein Mieter nachhaltig den Hausfrieden, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung. Das gilt aber nur, wenn die Vorfälle häufiger auftreten oder besonders schwerwiegend sind, entschied das Landgericht Köln in einem Urteil (Az.: 10 S 139/15).

Im konkreten Fall verletzte eine Mieterin über drei Tage hinweg den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Frau beschimpfte ihre Nachbarn, warf Salatblätter auf deren Terrasse und rollte in der Nacht mit einem Rollkoffer durch das Treppenhaus. Der Vermieter befürchtete, dass sie wiederholt ihre Nachbarn belästigen könnte und kündigte der Frau deshalb außerordentlich und fristlos.

Zu Recht, entschieden die Richter am Kölner Landgericht. Zumal im Rahmen der Beweisaufnahme weitere vergleichbare Vorfälle aus der jüngeren Vergangenheit bekannt wurden: So hatte die Mieterin innerhalb des vergangenen Jahres öfters Gegenstände auf die Terrasse des Nachbarn geworfen - darunter Tonscherben, Federn, Knochen und Grünabfälle. Die Richter werteten dies als einen weiteren Hinweis darauf, dass die Mieterin auch in Zukunft unbeirrt ihr rücksichtsloses Verhalten gegenüber ihren Mitmietern fortsetzen werde.

(tmn)
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