Beschlüsse fristgerecht anfechten

Gründe gegen einen Eigentümer-Beschluss müssen rechtzeitig vorliegen.

Wohnungsbesitzer können Beschlüsse der Eigentümerversammlung gerichtlich anfechten. Das Verfahren ist aber formal streng geregelt: So müssen die Gründe ausreichend sein. Die Klage muss außerdem innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung bei Gericht eingereicht sein, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (Az.: 72 C 16/16). Auch zur Begründung der Klage ist eine Frist zu wahren: Innerhalb eines weiteren Monats müssen die Anfechtungsgründe vorgetragen werden.

In dem verhandelten Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft unter anderem beschlossen, einem Miteigentümer das Sondernutzungsrecht an einem Innenhof zu übertragen, ohne dafür Geld zu verlangen. Eine Miteigentümerin wollte diesen Beschluss aber nicht akzeptieren und reichte eine Anfechtungsklage ein.

Ohne Erfolg: Zwar sei die Klage fristgemäß eingereicht worden, befanden die Richter. Allerdings reichten die Gründe für eine Anfechtung nicht aus. Gründe nachzuschieben, sei nicht möglich. Denn nur so könne schnell Rechtssicherheit eintreten.

(tmn)
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