Betriebskosten überprüfen

Laut dem Deutschen Mieterbund ist jede zweite Abrechnung falsch.

Für Mieter ist die jährliche Betriebskostenabrechnung oft unangenehm. Denn häufig müssen Nachzahlungen geleistet werden. Daher lohnt sich ein genauer Blick: "Jede zweite Abrechnung ist nach unseren Erfahrungen falsch", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Drei häufige Fehler:

Verwaltungs- oder Reparaturkosten Diese Ausgaben dürfen in der Betriebskostenabrechnung nicht auftauchen. "Mieter haben mit diesen Ausgaben nichts zu tun", erklärt Ropertz. Das gelte auch, wenn ein Mieter in einer Eigentumswohnung lebt.

Hausmeister Typische Arbeiten wie die Reinigung des Treppenhauses oder die Gartenarbeit sind umlagefähig. "Wenn der Hausmeister viel mehr macht, zum Beispiel Reparaturen ausführt, sind das keine Betriebskosten."

Gewerbe "Für Gewerberäume gibt es oft höhere Kosten, zum Beispiel bei der Grundsteuer", erklärt Ropertz. Ergibt sich hier ein deutlicher Preisunterschied zwischen Wohnen und Gewerbe, muss der Vermieter eine getrennte Abrechnung vorlegen.

Entdecken Mieter einen Fehler, können sie diesen Posten streichen und den Vermieter auffordern, eine korrekte Abrechnung zu erstellen.

(tmn)
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