Bunte Tapeten wieder entfernen

Mieter müssen bei ihrem Auszug für einen neutralen Zustand sorgen.

Mieter dürfen ihre Wohnungen zwar grundsätzlich so gestalten, wie sie möchten. Dabei ist es egal, ob die Wände in bunten Farben gestrichen oder knallige Tapeten vom Mieter angebracht werden. Allerdings sollten sie sehr auffällige Wandgestaltungen vor dem Auszug wieder entfernen. Anderenfalls müssen sie entsprechende Renovierungskosten übernehmen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 65 S 63/16), wie die Zeitschrift "Das Hauseigentum" berichtet.

In dem Fall stritten sich eine Vermieterin und die ehemaligen Mieter unter anderem um die Übernahme von Renovierungskosten. Die Mieter hatten die Wände im Wohnzimmer mit einer dunkelbraunen Mustertapete beklebt, im Schlafzimmer auf die Tapete eine Musterbordüre und im Kinderzimmer die Wände mit orangefarbener Wischtechnik bearbeitet. Da die Mieter die Wände beim Auszug so gelassen hatten, wollte die Vermieterin das Geld für die Renovierung zurück.

Das Gericht gab der Vermieterin Recht: Die Gestaltung der Wände sei nicht mehr vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gedeckt. Daher könne sie Schadenersatz in Höhe der Renovierungskosten verlangen.

(tmn)
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