Das Haus im Pflegefall verkaufen

Nicht jede Vorsorgevollmacht lässt die Veräußerung von Immobilien zu.

In einer Betreuungssituation stellt sich oftmals die Frage, was mit der Immobilie beispielsweise der Eltern geschehen soll. Kann diese durch die Kinder einfach verkauft werden, etwa um Pflegekosten zu finanzieren? "Das geht nur mit einer dementsprechend formulierten Vorsorgevollmacht, die regelt, dass etwa die Kinder über die Vermögensgegenstände verfügen und Rechtsgeschäfte durchführen dürfen", sagt Rechtsanwalt Tim Banerjee, Experte für Bau- und Immobilienrecht aus Mönchengladbach.

Ist dies nicht der Fall, sei die Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht möglich. "Wollen Menschen den Immobilienverkauf ermöglichen beziehungsweise im Falle ihrer Geschäftsuntüchtigkeit unmittelbar forcieren, ist das ein wesentlicher Teil der rechtssicheren Gestaltung der Vollmacht", erläutert Banerjee. Ein Knackpunkt sei die notarielle Beurkundung beziehungsweise öffentliche Beglaubigung des Dokuments. Da eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen werden kann, gebe es dazu zwar keine Verpflichtung. "Wird die Vorsorgevollmacht aber in einem Immobiliengeschäft genutzt, muss die Beglaubigung oder Beurkundung dem Grundbuchamt nachgewiesen werden."

(ppe)
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