Den Hauswart von der Steuer absetzen

Mieter und Eigentümer können beim Einsatz von Dienstleistern auch Geld sparen.

Betriebkostenabrechnungen bringen für Mieter nicht immer frohe Botschaften. Immerhin gibt es Positionen unter den Nebenkosten, die die Steuerlast drücken können. "Für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es Geld vom Finanzamt zurück", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Dies gilt für vom Vermieter abgerechnete Betriebskosten wie Hausmeister, Gartenpflege, Winterdienst oder auch Wartungsarbeiten, sei es für die Heizung oder den Fahrstuhl.

Die Entlastung beim Fiskus greift aber nur, wenn die Betriebskosten nicht bar bezahlt, sondern überwiesen wurden. Das soll der Schwarzarbeit entgegenwirken. "Steuerlich berücksichtigt werden dann nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten", so Ropertz. Zwanzig Prozent der Kosten für die erbrachten Arbeitsleistungen können steuermindernd geltend gemacht werden. Entfielen auf den Hausmeister in einem Jahr zum Beispiel 200 Euro, lassen sich 40 Euro vom zu versteuernden Einkommen abziehen.

Für alle Dienstleistungen gibt es jedoch eine einheitliche Obergrenze von 20 000 Euro. Somit können maximal nur 4000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die Beträge gelten jeweils pro Haushalt. Die Aufwendungen werden nur für das Jahr berücksichtigt, in dem sie bezahlt wurden. Im Zweifel muss der Mieter anhand der Nebenkostenabrechnung noch individuell errechnen, wann er welche Vorauszahlungen geleistet hat. Als wäre das nicht verwirrende Bürokratie genug, liegt die Grenze bei Handwerkerleistungen im privaten Haushalt bereits bei zwanzig Prozent von 6000 Euro, also bei 1200 Euro. Davon können insbesondere Eigentümer, die die Wohnung selbst bewohnen, profitieren. Mieter, die für Instandsetzung ohnehin nicht zahlen müssen, können die Kosten von ihnen auferlegten Malerarbeiten anteilig steuerlich geltend machen. Seinem Ziel, mit diesen Mini-Steuerboni die Schwarzarbeit zu bekämpfen, dürfte der Staat aber kaum näherkommen, da bei Schwarzarbeit allein schon 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den vollen Rechnungsbetrag eingespart werden.

Automatisch gibt es den Steuerbonus jedoch nicht. Man muss in der Einkommensteuererklärung einen Antrag stellen. "Beizufügen ist eine Aufstellung des Vermieters, in der Personal- und Materialkosten für die einzelnen Betriebskostenpositionen getrennt aufgeführt sind", erklärt Ropertz. Hintergrund ist, dass Sachkosten bei der Steuer nicht geltend gemacht werden können.

Auch der Garten lässt sich steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof sprach Besitzern einer selbstgenutzten Immobilie, die ihren Garten neu angelegt hatten, die Steuermäßigung für Handwerkerleistungen zu (BFH VI R 61/10): Ein Paar hatte den Garten seines Grundstücks drei Jahre nach dem Hausbau anlegen und auch eine Stützmauer zum Nachbargrundstück errichten lassen. Die Arbeitskosten machte es steuermindernd geltend, das Finanzamt lehnte einen Abzug aber mit der Begründung ab, es sei etwas Neues geschaffen worden.

Der BFH jedoch erkannte in der Investition eine Renovierungs- und Modernisierungsarbeit. "Damit werden deutlich mehr Handwerkerleistungen durch den Steuerbonus erfasst als bisher", stellt Stefan Walter, Steuerexperte bei Haus & Grund, fest. Es komme nun nicht mehr darauf an, ob ein Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet werde. Mieter betrifft diese BFH-Entscheidung nicht. Denn die Kosten für die Neuanlage eines Gartens können nicht als Mietnebenkosten umgelegt werden.

(RP)
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