Den späteren Dachausbau einplanen

Meist wird das Haus mit genügend Platz geplant, einen Dachausbau halten sich jedoch viele Bauherren offen. Denn irgendwann könnte zum Beispiel eine Wohnung für die Kinder entstehen. Diese Option sollte aber früh eingeplant werden.

Unterm Dach eines Hauses sammelt sich meist allerlei Trödel und alter Hausrat an - Platz ist hierfür ja. Doch bleibt das Dachgeschoss ein verschenkter Raum, wenn es lediglich als Lagerfläche dient. Es kann aber auch Wohnraum sein. Dachgeschosse können ab einer Dachneigung von 20 Grad ausgebaut werden, erläutert der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Den besten Komfort bieten Dächer mit einer Neigung von 35 Grad, denn dann ist meist gewährleistet, dass genügend Wohnraum mit einer Höhe von 2,30 Metern zur Verfügung steht. Bei einer Dachneigung ab 50 Grad kann eine zweite Wohnebene eingeplant werden.

Gut dran sind Bauherren, die schon bei der Planung ihres Hausbaus einen eventuellen Dachausbau in der Zukunft einkalkulieren. "Von der späteren Nutzung hängt viel ab, zum Beispiel die Statik und die Dämmung des Daches", erklärt Dietrich Kabisch, Berater beim Bauherren-Schutzbund (BSB). Auch die Zugänglichkeit des Dachraumes sowie der Brandschutz können schon beim Neubau vorbereitet werden. "Wer das bedenkt, kann viel Geld sparen."

Soll das Dach zum Wohnen genutzt werden, muss die Holzkonstruktion größere Lasten aufnehmen können als im unausgebautem Zustand. Das lässt sich im Nachhinein nur schwer und mit großem finanziellen Aufwand nachholen. Auch an eine Trittschalldämmung ist zu denken.

All das wirkt sich auf die Statik des Dachs und Hauses aus. Kabisch empfiehlt, schon vor Baubeginn mit einem Planer durchzugehen, welche Nutzung später gewünscht und möglich ist und wie hoch die Kosten ausfallen. "Diese Planungskosten rechnen sich allemal", sagt er. "Sie sind nur ein ganz geringer Prozentsatz der Kosten für den Hausbau, aber entscheidend für die Effektivität der gesamten Investition."

Viele Bauherren heben sich diesen Ausbau für später auf. "In so einem Fall sollten sie den Ausbau gleich im Zuge des Neubaus komplett energetisch planen und genehmigen lassen und am besten gleich die äußere Hülle in einem Guss dämmen sowie alle Installationen unters Dach ziehen lassen", rät Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB). "Sonst fangen Bauherren in drei Jahren wieder an, die Decke aufzustemmen und Wände zu durchbrechen."

Eigentlich benötigen nicht ausgebaute Dächer keine Dämmung. Für Häuser mit Kaltdächern ist die Dämmung der obersten Geschossdecke ausreichend. Sollte aber später der Wunsch bestehen, sich doch länger im obersten Geschoss aufzuhalten, kann man schon beim Bau des Hauses die Dämmung des Dachs vorbereiten. "Die Holzsparren müssen so ausgelegt sein, dass sie später die Dämmung aufnehmen können", erklärt Kabisch. "Statt 18 Zentimeter Sparrenhöhe ohne Dämmung sind 22 Zentimeter für die Dämmung notwendig." Auch der Dachdecker kann das Dach schon beim Neubau auf einen künftigen Ausbau vorbereiten und etwa die Unterdeckbahn darauf abstimmen, sagt Christian Anders vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Gut beraten sind Bauherren, wenn sie gleich eine Treppe einplanen. Sonst wird der sichere Zugang zum obersten Geschoss später zum Problem. Denn die normale Einstiegsluke von 0,60 mal 1,20 Meter, die für Kaltdachräume ausreichend ist, ist für eine Wohnnutzung ungeeignet. "Aus statischen Gründen kann die Treppe nicht an jeder Stelle eingebaut werden", erklärt Kabisch.

Extrem kostenaufwendig wäre es, im Nachgang ein Rettungsfenster mit einer lichten Öffnung von 0,90 mal 1,20 Meter ins Dachgeschoss einzubauen. Dies schreiben die Brandschutzbestimmungen vor, wenn der Raum zum Wohnen genutzt wird. "Das sollte also auch schon während des Neubaus geschehen", sagt Kabisch. Unnütz ist es keineswegs. Selbst wenn das Dach nicht zu Wohnzwecken ausgebaut wird, bringt das Fenster Licht in den Dachraum.

Ob ein Ausbau überhaupt möglich ist, hängt aber nicht nur von den baulichen Voraussetzungen ab. "In den Landesbauordnungen sind die Mindesthöhen von Aufenthaltsräumen in Dachgeschossen geregelt, die für einen Ausbau zu Wohnzwecken gegeben sein müssen", erklärt Anders vom Dachdeckerverband. "Sie liegen zwischen 2,20 und 2,40 Meter." Wenn der Dachraum also niedriger ist, muss man vom Ausbau absehen. Mitunter wird auch eine Baugenehmigung benötigt, zum Beispiel, wenn eine komplette Wohnung entstehen oder es eine Gaube geben soll.

Da das Dach ein sensibler Bestandteil der Gebäudehülle ist, empfiehlt es sich, vor allem dann einen Fachmann zu konsultieren, wenn es in Eigenregie ausgebaut werden soll. Ansonsten können Schäden entstehen, die nur schwer wieder zu beheben sind.

(DPA-TMN)
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