Kolumne Ende der Ungerechtigkeit

Jeder, ob selbstnutzender Eigentümer oder Mieter, zahlt sie: die Grundsteuer. Die Einnahmen aus der Grundsteuer stehen den Gemeinden zu, um daraus öffentliche Leistungen für die Bürger zu finanzieren.

Neben der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer eine wesentliche Finanzquelle der Gemeinden. Allerdings ist sie verfassungsrechtlich bedenklich, weshalb sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigt. Vergleichbare Immobilien werden nicht annähernd gleich hoch besteuert. Diese Ungerechtigkeit muss und wird ein Ende haben.

Um von Karlsruhe nicht vollkommen unvorbereitet getroffen zu werden, arbeiten die Länder seit geraumer Zeit an einer neuen bundeseinheitlichen Basis, um die Bemessungsgrundlage verfassungsfest ermitteln zu können. Es heißt, dass sich die Länder - mit Ausnahme Bayerns - auf ein Modell geeinigt haben, nach dem in fünf Prozent der Fälle mit spürbaren Mehrbelastungen und in 25 Prozent der Fälle mit Entlastungen zu rechnen sei. Genau weiß man es nicht, denn die entscheidende Stellschraube halten die Gemeinden in der Hand: den Hebesatz. Jede Gemeinde legt selbst fest, wie viel Grundsteuer ihre Bürger zu bezahlen haben. Mein Appell an die Gemeinden: Sorgen Sie nach einer Grundsteuerreform dafür, dass die Belastung für Ihre Bürger nicht weiter zunimmt.

Für die Eigentümer ist zwar das Wichtigste, dass die Belastung im Einzelfall nicht steigt. Ebenso wichtig ist aber eine transparente Ermittlung. Nur wer nachvollziehen kann, warum wer wie viel zahlen muss, kann die Steuer als gerecht empfinden. Aus diesem Grund sollte die Grundsteuer an wenigen objektiven und nachprüfbaren Kriterien ansetzen.

Rolf Kornemann

Der Autor ist Präsident von Haus & Grund Deutschland

(RP)
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