Energieausweise werden ungültig

Reagieren muss, wer verkaufen oder neu vermieten will.

Eigentümer, die vor zehn Jahren ein Bestandsgebäude gekauft oder neu vermietet haben, müssen sich in diesem Jahr unter Umständen um einen neuen Energieausweis kümmern. Darauf weist der Verband Haus & Grund Rheinland hin.

Seit 2007 muss auch für Bestandsgebäude bei Verkauf oder Neu-Vermietung ein solcher Ausweis vorliegen. Dieser ist dann zehn Jahre gültig. Folglich laufen die ersten dieser Ausweise - man unterscheidet zwischen dem Verbrauchsausweis und dem wesentlich teureren Bedarfsausweis - in diesem Jahr aus.

Eigentümer müssen aber nicht sofort tätig werden. Einen neuen Energieausweis brauchen sie nur, wenn sie ihr Gebäude verkaufen oder, ganz oder teilweise, neu vermieten. Da Neu-Vermietungen von Wohnungen auch kurzfristig anstehen können, sollten vor allem Vermieter jetzt prüfen, ob ihr Energieausweis noch gültig ist, rät der Verband.

Zu beachten ist: Neue Energieausweise müssen den Vorgaben der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV) 2014, die 2016 ergänzt wurde, entsprechen. Neu ist unter anderem die Angabe einer Effizienzklasse. Außerdem haben sie inzwischen eine Registriernummer.

(tmn)
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