Förderung wird fortgesetzt

Zuschuss für Batteriespeicher in Photovoltaik-Anlagen bis Ende 2018

Die KfW-Förderbank setzt ihr Programm "Erneuerbare Energien - Speicher" fort. Privatpersonen, aber auch Unternehmen, die eine Solaranlage mit stationärem Batteriespeicher betreiben, können davon unter Umständen profitieren, wie die KfW Bankengruppe mitteilt.

Im Einzelnen gilt: Zinsgünstige Kredite bietet die KfW Personen, die eine neue Anlage mit Batteriespeicher installieren wollen. Aber auch Betreiber, die ihre Anlage nach dem 31. Dezember 2012 errichtet haben, können die Förderung nutzen, wenn sie etwa bestehende Anlagen nachrüsten wollen. Wichtig für alle: Den Antrag muss man stellen, bevor man beispielsweise einen Liefer- oder Leistungsvertrag unterschreibt.

Pro Anlage fördert die KfW nur ein Batteriespeichersystem. Der Besitzer muss es außerdem mindestens fünf Jahre lang in Deutschland betreiben. Außerdem können Photovoltaik-Besitzer aus den Mitteln des Bundeswirtschaftsministeriums Zuschüsse für die Tilgung bekommen. Hier gilt: Entscheidend ist, wann man den Förderantrag stellt, denn der Zuschuss sinkt in Halbjahresschritten von 25 Prozent auf zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Das fortgesetzte Programm läuft bis Ende 2018.

(tmn)
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