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Grenzen für Mieterhöhung

Welche Rechte Mieter haben und welche Grenzen Vermieter einhalten müssen.

Die Mietpreise steigen kontinuierlich an. Doch der Vermieter darf die laufende Miete nicht beliebig anheben. "Es gibt zwei Deckelungen, die er dabei beachten muss", sagt Anja Franz vom Mieterverein. Er muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Außerdem darf er die Miete laut Kappungsgrenze nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen - in einigen Gemeinden sind es nicht mehr als 15 Prozent. Grundsätzlich muss der Vermieter dabei die Zustimmung des Mieters einholen. "Der Mieter muss dann mindestens zwei Monate Zeit haben, die Mieterhöhung zu prüfen", erklärt Franz. Einen Anspruch auf Zustimmung hat der Vermieter, wenn die Erhöhung korrekt berechnet und wirksam begründet ist.

"Sollte sich der Vermieter nicht an diese Grenzen halten, muss der Mieter nicht auf die unwirksame Erhöhung reagieren", sagt Rechtsanwältin Franz. Nicht alle Mieter trauen sich, gegen eine unwirksame Mieterhöhung vorzugehen. Franz: "Der Vermieter darf Mieter nicht kündigen, wenn diese von ihren Rechten Gebrauch machen." Wer dennoch Streit vermeiden will, könne versuchen, sich mit dem Vermieter zu einigen - und etwa nur einen Teil der unwirksamen Erhöhung zu zahlen.

(tmn)
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