Bauvertrag für Laien Bauvertrag genau formulieren — So wird`s gemacht

Düsseldorf · Einen Bauvertrag muss jeder Häuslebauer abschließen. Eine möglichst genaue Baubeschreibung reduziert die Risiken für Bauherren drastisch.

Die meisten Familien und Paare wünschen sich ihre eigenen vier Wände. Und weil man über die Jahre zehntausende Euro an Miete zahlt, kann man auch einen Kredit aufnehmen und selbst bauen. Angehende Häuslebauer können sich zwischen einem Fertighaus oder Massivhaus vom Hausanbieter entscheiden oder ihr Traumhaus individuell vom Architekten planen lassen. Die eigentliche Bauleistung wird mit einem Bauwerkvertrag geregelt. Dieser Bauvertrag wird zwischen dem Bauherren und einer Baufirma geschlossen, die die Bauleistung erbringt. Die Baufirmen lassen einige Arbeiten am Bau wiederum von sogenannten Subunternehmern durchführen.

Der Bauwerkvertrag: Gesetzliche Regelungen

Im privaten Bereich werden Bauverträge heute nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) abgeschlossen. Die detaillierte Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) wird nur noch bei öffentlichen Aufträgen angewendet. Der Bauunternehmer hat laut Bauvertrag im Wesentlichen die Pflicht, das Bauprojekt mängelfrei und pünktlich fertig zu stellen. Dafür verpflichtet sich der Bauherr, diese Leistungen auch ordnungsgemäß zu vergüten. Es sind verschiedene Preisvereinbarungen wie Stundenlohnverträge möglich. Bauherren, die sich als Laien nicht allein mit einem Bauwerkvertrag und seinen Tücken auseinandersetzen wollen, können eine unabhängige Bauberatung konsultieren. Diese Dienstleister begleiten das gesamte Bauprojekt.

Bauvertrag: Die wichtige Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Bauwerkvertrags. Die genaue Baubeschreibung ist auch insbesondere empfehlenswert, wenn mit einem Bauträger wie einem Hausanbieter gebaut wird. In der Beschreibung werden alle Leistungen in Zusammenhang mit dem Hausbau genau definiert. Im Wesentlichen wird mit einer Baubeschreibung festgelegt, welche Leistung Baufirma oder Bauherr zu erbringen haben. Die Relevanz der Baubeschreibung wird anhand von Baustufen wie Ausbauhäusern mit Eigenleistung besonders deutlich. Besondere Risiken lauern bei jedem Bauvorhaben auch in Bezug auf Insolvenzen von Baufirmen oder beauftragten Handwerkern — auch mit Baupartner.

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