Hausanbau — Platz schaffen im Eigenheim Neuer Wohnraum durch Hausanbau

Düsseldorf · Mit einem Hausanbau lässt sich in einem bestehenden Gebäude neuer Wohnkomfort erreichen. Wie kann angebaut werden? Worauf muss geachtet werden?

Hausanbau — Platz schaffen im Eigenheim: Neuer Wohnraum durch Hausanbau
Foto: Gottfried Evers

Fast jeder Hauseigentümer, der noch genügend Platz auf seinem Grundstück hat, kann sein Eigenheim durch einen Hausanbau vergrößern. Durch einen Anbau können sich die Hausbesitzer auf ein ganz neues Wohngefühl freuen: Ein Wellnessbereich mit Terrasse, zusätzliche Kinderzimmer oder ein weiteres Badezimmer - den Bedürfnissen der Hausbewohner sind kaum Grenzen gesetzt. Die Erweiterung des Wohnraums kann beispielsweise durch eine Verbreiterung, eine Aufstockung, einen Wintergarten oder einen Erker erfolgen. Allerdings ist ein Hausanbau nicht immer und überall möglich. Bei der Planung sollte deshalb unbedingt ein Architekt zurate gezogen werden.

Teuer: Die Verbreiterung eines Hauses

Die Verbreiterung eines Hauses ist häufig sehr teuer, da die Grundfläche erweitert wird, indem die Außenwand des bestehenden Gebäudes rückgebaut und das Dach neu konzipiert wird. Zudem müssen in der Regel die neuen Vorschriften der Energie-Einspar-Verordnung auf das gesamte Gebäude umgesetzt werden: Das bedeutet, dass alle vier Außenwände komplett isoliert werden müssen. Nicht selten ist auch die Statik ein nicht zu überwindendes Problem, sodass eine Hausverbreiterung nur in selten Fällen genehmigt bzw. umgesetzt wird. Die Aufstockung eines Gebäudes bzw. der Anbau eines Wintergartens ist in vielen Fällen kostengünstiger.

Vor dem Anbau Genehmigung einholen

Anbauten an ein bestehendes Haus müssen zudem genehmigt werden. Dazu hat das Deutsche Baurecht verschiedene Vorschriften erlassen, die vor der Planung und dem Bau berücksichtigt werden müssen. So wird im Baugesetzbuch beispielsweise geregelt, ob der Hausanbau allgemein zulässig ist, im Bebauungsplan hingegen ist ersichtlich, ob auf dem jeweiligen Grundstück eine weitere Bebauung erfolgen darf. Der Anbau eines Hauses muss von der zuständigen Behörde in der Gemeinde bewilligt werden. Dazu muss ein Bauantrag ausgefüllt und vorgelegt werden. Erst wenn dieser genehmigt wurde, darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden.

(EW)
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