Kolumne Energiewende erreicht Mieter

Ende April hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Mitte Mai soll es im Bundestag beraten und dann möglichst noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.

 Solarpaneele auf einem Bauernhaus in Plüschow (Mecklenburg-Vorpommern).

Solarpaneele auf einem Bauernhaus in Plüschow (Mecklenburg-Vorpommern).

Foto: dpa, jbu kno soe

Bei Mieterstrom geht es um Strom, zum Beispiel aus einer Solaranlage auf dem Dach, der dann von den Nutzern des Hauses selbst verbraucht wird.

 Franz-Georg Rips: Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Franz-Georg Rips: Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Foto: Mieterbund

Technisch macht es keinen Unterschied, ob der vom Hauseigentümer erzeugte Strom von ihm selbst oder von seinen Mietern verbraucht wird. Aber rechtlich.

Sind Erzeuger und Verbraucher eine Person, muss etwa der Einfamilienhausbesitzer keine oder nur eine um 60 Prozent reduzierte EEG-Umlage zahlen - das macht 4,13 Cent/kWh aus.

Sind dagegen Erzeuger (Hauseigentümer) und Verbraucher (Mieter) unterschiedliche Personen, muss die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Das will die Bundesregierung mit ihrem Mieterstrom-Gesetz ändern.

So soll der Ausbau von Solarenergie auch in den Städten, im Geschosswohnungsbau vorangetrieben werden. Gleichzeitig sollen Mieter erstmals von der Energiewende über niedrigere Strompreise profitieren können.

Bei dem Gesetz muss aber klar sein, dass es keine Abnahmeverpflichtung für Mieter geben darf, keine Koppelgeschäfte von Mietvertrag und Stromlieferungsvertrag. Erfolgreich werden Mieterstrom-Modelle nur dann sein, wenn der Preis stimmt.

Das Gesetz sieht aber lediglich einen Mieterstromzuschlag von 2,7 Prozent pro kWh vor und Wohnhaus-übergreifende Lösungen, sogenannte Quartierskonzepte, werden nahezu unmöglich gemacht. Es besteht also Nachbesserungsbedarf beim Gesetz.

Franz-Georg Rips: Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes.

(RP)
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