Kolumne Wirkungslose Preisbremse

Eigentlich sollten die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien ein Interesse daran haben, dass ein von ihnen beschlossenes Gesetz funktioniert. Haben sie aber anscheinend nicht. Zur Erinnerung: Vor der letzten Wahl haben alle im Bundestag vertretenen Parteien eine Mietpreisbremse versprochen. CDU/CSU und SPD haben sie im Koalitionsvertrag vereinbart und seit Juni 2015 ist sie Gesetz.

Eigentlich soll die Miete beim Abschluss eines neuen Mietvertrages höchstens noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Aber das Gesetz hat zahlreiche Ausnahmen und die Wohnungsanbieter halten sich offensichtlich nicht daran. Zwei vom Deutschen Mieterbund in Auftrag gegebene Gutachten stellen am Beispiel von vier Großstädten fest: Zwischen 66 und 95 Prozent aller Wohnungsangebote liegen über der Obergrenze der Mietpreisbremse. Keine Überraschung, vor Ort weiß man das schon lange und auch andere Gutachter haben bereits Ähnliches festgestellt. Und was macht die Bundesregierung?

Erst einmal gar nichts. Zumindest können sie sich nicht auf eine Nachbesserung verständigen, die das Gesetz funktionstüchtig machen würde. Ideen von Bundesjustizminister Heiko Maas werden durch seine Unionskollegen blockiert. Sie sollten sich ein Beispiel an der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) in Bremen nehmen. Sie fordert, die Nichtbeachtung des Gesetzes müsse mit Sanktionen versehen werden und Vermieter müssten Ausnahmefälle, wie "Vormiete" oder "Modernisierung" beim Abschluss des Mietvertrages offenlegen. Der Meinung sind wir auch.

Franz-Georg Rips

Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes.

(RP)
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