Keller und Co. zählen nicht

Nebenräume sind kein Teil der Wohnfläche, Abstellkammern schon.

Nebenräume außerhalb der Wohnung wie Keller und Dachböden sind kein Teil der Wohnfläche. Sie werden zumeist ohne ein zusätzliches Entgelt mit der Wohnung vermietet. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Sollte hierfür ein gesondertes Entgelt verlangt werden, muss dies explizit im Mietvertrag geregelt sein oder ein zusätzlicher Mietvertrag über diese Flächen abgeschlossen werden. Ansonsten sind entsprechende Regelungen ungültig.

Auch bei Mieterhöhungen dürfen diese Flächen nicht herangezogen werden. Hierbei kommt es nämlich nur auf die tatsächliche Wohnfläche an, Keller und Co. sind bei der Berechnung außen vor. Bei Betriebskostenabrechnungen werden die Nebenräume außerhalb der Wohnung ebenfalls in der Regel nicht einbezogen. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsabschluss konkret so vereinbart.

Abstellkammern und andere Nebenräume innerhalb der Wohnung gehören hingegen grundsätzlich zur Wohnfläche. Zu welchem Anteil sie berücksichtigt werden können, hängt von ihrer tatsächlichen Höhe ab und davon, welches Berechnungsverfahren angewandt wird.

(tmn)
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