Wohnen & Recht Kündigung und Garage

Kündigung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kündigung einer Mietwohnung für unwirksam erklärt, die der Vermieter ausgesprochen hatte, weil die Räume künftig "gewerblich genutzt" werden sollten.

Kündigung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kündigung einer Mietwohnung für unwirksam erklärt, die der Vermieter ausgesprochen hatte, weil die Räume künftig "gewerblich genutzt" werden sollten.

Die Kündigungsschwelle sei in derartigen Fällen besonders hoch, wenn ein Mieter nach (wie hier) 40 Jahren ausziehen soll. Hier gab es zusätzlich die Besonderheit, dass der Vermieter in der betreffenden Wohnung lediglich Akten seiner Beratungsfirma unterbringen wollte. (BGH, VIII ZR 45/16)

Garage Steht in den Bedingungen einer Hausratversicherung zum Thema Garagen, dass "Versicherungsschutz besteht (...), soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer (...) genutzt werden", so ist ein Diebstahl aus einer mit einem Nachbarn genutzten Doppelgarage nicht versichert.

Weil die Garage durch den zweiten Mieter für weitere, dem Versicherten unbekannte Personen zugänglich sein kann, sei die für den Versicherungsschutz unabdingbare Privatsphäre verloren. (AmG München, 275 C 17874/16)

(bü)
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