Kolumne Mein Haus ist dein Haus

Ein Appartement in der Altstadt, ein Loft in Oberkassel oder ein Haus am Rhein - immer mehr Düsseldorfer bieten ihr Domizil über Homesharing-Portale zur zeitlich begrenzten Vermietung an. Mehr als 1600 Privatunterkünfte bescherten der Stadt 2015 rund 300.000 Übernachtungen. Die eigenen vier Wände als zusätzliche Geldquelle - das verlockt. Zumal es in Düsseldorf (noch) kein Zweckentfremdungsverbot gibt.

Trotzdem ist es auch in Düsseldorf nicht leicht, der Hotellerie Konkurrenz zu machen. Grundsätzlich dürfen Mieter Gäste sechs bis acht Wochen lang beherbergen, ohne den Vermieter zu fragen. Doch wer seine Wohnung zum Beispiel über Online-Portale gegen Geld anbietet, riskiert ohne Zustimmung des Vermieters die Kündigung. Eigentümer von Eigentumswohnungen, die von ihren Mietern um Erlaubnis gebeten werden oder selber an Touristen vermieten wollen, sollten prüfen, ob ihre Teilungserklärung dies zulässt.

Sollten durch die Vermietung Schäden entstehen, stellt sich die Frage: Wer zahlt? Viele Portale bieten einen kostenlosen Vermieterschutz an. Der aber greift nur selten und deckt nicht viel ab. Macht der Gast etwas kaputt, zahlt in der Regel dessen Privat-Haftpflichtversicherung. Allerdings sind Schäden am Inventar nicht in jeder Privathaftpflicht mit versichert. Schäden am Inventar etwa durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser deckt meist die Hausratversicherung des Vermieters ab. Bei Vandalismus oder Diebstahl durch den Gast besteht kein Schutz. Fließt Geld, kann eine gewerbliche Vermietung vorliegen, die die private Hausratversicherung nicht abdeckt.

Markus Hofmann

Der Autor ist Vorsitzender des Vorstands der Ergo Versicherungs AG.

(RP)
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