Mieter haftet für Bohrschäden

Vor der Montage sind Besonderheiten der Wohnung zu berücksichtigen.

Die Montage von Möbeln, Bildern und Spiegeln an die Wand gehört zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung dazu. Auch wenn dafür gebohrt und gehämmert werden muss. Eine Erlaubnis des Vermieters ist für diese Arbeiten nicht erforderlich. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Bei der Montage sollte jedoch darauf geachtet werden, dass keine Wasser- oder Elektroleitungen beschädigt werden. Die Kosten für die Beseitigung etwaiger Beschädigungen und von hierdurch verursachten Folgeschäden, beispielsweise durch austretendes Wasser, muss nämlich der Mieter tragen. Daher sollte vor Bohrarbeiten oder der Befestigung von Nägeln in der Wand immer geprüft werden, ob sich an dieser Stelle Leitungen befinden.

Besonderheiten der Wohnung muss der Mieter bei der Montage ebenfalls beachten. So ist insbesondere bei in der Wand verlegten Heizungen oder Innendämmungen Vorsicht geboten. Hier sollte die Montage von Möbeln oder Bildern an den betroffenen Wänden unterbleiben. Denn schon kleinste Löcher in der Wandheizung oder der Innendämmung können zu hohen Folgekosten führen.

(DPA-TMN)
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